Besoldung - Versorgung
Besoldung und Versorgung beruhen nach herrschender Auffassung auf dem Alimentationsprinzip. Danach erhält der Beamte einen angemessenen Unterhalt für sich uns seine Familie als Ausgleich dafür, dass er sich dem Dienstherrn mit seiner ganzen Persönlichkeit zur Verfügung stellt.
Zu dem Alimentationsprinzip gehört auch die Versorgung, durch die der angemessene Lebensunterhalt des Beamten, seiner Familienangehörigen und Hinterbliebenen gesichert werden soll.
Die folgenden Tabellen werden über die www.lbv.nrw.de/ Webseite gedownloadet
Landesamt für Besoldung
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
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